Leistungen
ARAG Z100 Leistungen
Der ARAG Z100 ist einer wenigen Tarife, der sowohl die professionelle Zahnreinigung als auch die Kieferorthopädie bei Kindern mit abdeckt. Auch deswegen wurde der ARAG Z100 in der Finanztest 12/2008 und Ökotest 5/2008 mit gut bewertet.
Sollte der ARAG Z100 Sie schon jetzt ansprechen, können Sie hier Ihren Antrag bequem online abschließen.
Allgemeine Versicherungsbedingungen:
AVB_ARAG-Z100.pdf
| Leistungshöhe | 80% inkl. Vorleistung, wenn die Rechnung teilweise Vergütungsanteile nach GOZ enthält. Differenz bis 100%, wenn die Rechnung keine privatzahnärztlichen Vergütung- santeile nach GOZ enthält (eher selten) |
|---|---|
| Als Zahnersatz gilt: | Prothesen, Implantate, Stiftzähne, Brücken, Kronen, Veneers bei med. Notwendigkeit und Reparaturen von Zahnersatz |
| Gebissfunktionsprüfung | ja, kann bis zu € 500,- bei umfangreichem Zahnersatz oder einer Implantatversorgung kosten. |
| Implantate | ja, auch die vorbereitenden chirugischen Maßnahmen am Kieferknochen |
| Inlays | ja, ohne Begrenzung |
| Erstattungsfähiger Rechnungsbetrag ohne GKV-Vorleistung | ja, 80 %, aber nur, wenn kein Anspruch auf GKV-Leistungen besteht |
| Zahnarzt ohne Kassenzulassung oder Behandlung im Ausland | keine Leistungen, da nur Behandler mit Kassenzulassung zulässig sind |
| Zahnstaffel | Höchsterstattung für alle Tarifleistungen im 1. Versicherungsjahr € 500 im 2. Versicherungsjahr € 1.000 ab 3. Versicherungsjahr unbegrenzt entfällt bei Unfall |
| Verzicht auf GOÄ/GOZ-Begrenzung | nein, bis Höchstsatz ( = 3,5-fach GOZ) |
| Besonderheiten | Keine Leistung für Keramikverblendungen ab Zahn 6. Behandlung nur bei Ärzten mit Kassenzulassung möglich. Ein mit der GKV vereinbarter SB gilt als Kassenleistung. |
| Zahnbehandlung | ja, nach Vorleistung der GKV mit Erstattungsvermerk bis 100% für allgemeine, prophylaktische u. konservierende zahnärztliche Leistungen, z.B. Parodontose-/Parodontitisbehandlungen, Wurzelspitzenresektionen etc. |
| professionelle Zahnreinigung | ja – auch mehrfache Zahnreinigungen pro Jahr wird erstattet |
| Kieferorthopädie | ja, 80 % wenn für eine med. notwendige kieferorthopädische Behandlung kein Leistungsanspruch gegenüber der GKV besteht, aber die medizinische Notwendigkeit gegeben ist. (KIG 1 u. 2) |
| Höchstaufnahmealter | 65 Jahre |
| Verkaufsstart | 01.06.2005 |
| Annahmerichtlinien | Bis 3 fehlende Zähne können mit je 20% Beitragszuschlag pro Zahn mitversichert werden. |
Überzeugt von den Leistungen?
Schließen Sie hier ganz bequem online Ihren ARAG-Z100-Antrag ab!
