Leistungen

ARAG Z100 Leistungen

Der ARAG Z100 ist einer wenigen Tarife, der sowohl die professionelle Zahnreinigung als auch die Kieferorthopädie bei Kindern mit abdeckt. Auch deswegen wurde der ARAG Z100 in der Finanztest 12/2008 und Ökotest 5/2008 mit gut bewertet.

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Allgemeine Versicherungsbedingungen:
AVB_ARAG-Z100.pdf

Leistungshöhe 80% inkl. Vorleistung, wenn die Rechnung teilweise Vergütungsanteile nach GOZ enthält.
Differenz bis 100%, wenn die Rechnung keine privatzahnärztlichen Vergütung-
santeile nach GOZ enthält (eher selten)
Als Zahnersatz gilt: Prothesen, Implantate, Stiftzähne, Brücken, Kronen, Veneers bei med. Notwendigkeit und Reparaturen von Zahnersatz
Gebissfunktionsprüfung ja, kann bis zu € 500,- bei umfangreichem Zahnersatz oder einer Implantatversorgung kosten.
Implantate ja, auch die vorbereitenden chirugischen Maßnahmen am Kieferknochen
Inlays ja, ohne Begrenzung
Erstattungsfähiger Rechnungsbetrag ohne GKV-Vorleistung ja, 80 %, aber nur, wenn kein Anspruch auf GKV-Leistungen besteht
Zahnarzt ohne Kassenzulassung oder Behandlung im Ausland keine Leistungen, da nur Behandler mit Kassenzulassung zulässig sind
Zahnstaffel Höchsterstattung für alle Tarifleistungen
im 1. Versicherungsjahr € 500
im 2. Versicherungsjahr € 1.000
ab 3. Versicherungsjahr unbegrenzt
entfällt bei Unfall
Verzicht auf GOÄ/GOZ-Begrenzung nein, bis Höchstsatz ( = 3,5-fach GOZ)
Besonderheiten Keine Leistung für Keramikverblendungen ab Zahn 6. Behandlung nur bei Ärzten mit Kassenzulassung möglich. Ein mit der GKV vereinbarter SB gilt als Kassenleistung.
Zahnbehandlung ja, nach Vorleistung der GKV mit Erstattungsvermerk bis 100% für allgemeine, prophylaktische u. konservierende zahnärztliche Leistungen, z.B. Parodontose-/Parodontitisbehandlungen, Wurzelspitzenresektionen etc.
professionelle Zahnreinigung ja – auch mehrfache Zahnreinigungen pro Jahr wird erstattet
Kieferorthopädie ja, 80 % wenn für eine med. notwendige kieferorthopädische Behandlung kein Leistungsanspruch gegenüber der GKV besteht, aber die medizinische Notwendigkeit gegeben ist. (KIG 1 u. 2)
Höchstaufnahmealter 65 Jahre
Verkaufsstart 01.06.2005
Annahmerichtlinien Bis 3 fehlende Zähne können mit je 20% Beitragszuschlag pro Zahn mitversichert werden.

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